Schreiben des Landessektionsleiter OÖAeC:

Daniela Altman und ich wurden von der Zivilluftfahrtbehörde bzgl. folgenden Vorfall vom 02.02.2025, kontaktiert.  In diesem Schreiben werden wir gebeten, uns an alle Vereine und PG Gemeinschaften zu wenden, um weitere VFR Verletzungen vorzubeugen.

Ein ernster Vorfall, am Sonntag, den 02.02.2025, zeigt uns ein akutes Problem bzw. einen gefährlichen Schwachpunkt innerhalb der Gemeinschaft der Gleitschirmpiloten auf! 


2 PGs sind kurz vor 12 Uhr am Weststartplatz von der Höss/Hinterstoder gestartet und mit voller Absicht durch die geschlossene Nebeldecke ins Tal geflogen! 
Genau zeitgleich ist ein ÖAMTC Rettungshubschrauber das ganze Stodertal unter der Nebeldecke abgeflogen, um ein mögliches Nebelloch zu suchen. Ohne Erfolg musste der Hubschrauber neben der Talstation landen.
Der Rettungshubschrauber Pilot sah unmittelbar nach der Landung die 2 Gleitschirmpiloten und berichtet folgendes (Zitat):

"Unmittelbar nach der Landung haben wir zunächst einen, kurz darauf zwei Paragleiter entdeckt, die vermutlich durch die geschlossene Hochnebeldecke ins Tal geflogen sind. Entdeckt haben wir sie knapp westlich oberhalb der Talstation, in Richtung Hinterstoder fliegend. Wir haben sie während des Abfliegens des Hangs nicht gesehen, der offizielle Paragleiter-Startplatz (Paragleiter Startplatz West) lag oberhalb der Hochnebeldecke. Auf Nachfrage wurde kein FLARM System oder Ähnliches wahrgenommen."

 

Es wird zur Zeit von der Zivilluftfahrtbehörde ermittelt und auf Straftatbestand spekuliert. VFR (Visual Flight Rules) ist eine der ersten und wichtigsten Gesetze / Regeln, von denen wir schon in der Grundschulung lernen.

Solch ein unverantwortliches Verhalten stellt für den österreichischen Gleitschirmsport bzw. für das Ansehen von Gleitschirmpiloten einen großen Schaden dar.

 

Es kommen jetzt Berichte aus mehreren Seiten von weit und breit, dass solch ein Nebel Fliegen immer häufiger wird und gefühlt, sogar zum neuen "Normal"! 

Das ist alarmierend, absolut illegal und muss sofort stoppen! Wir sind nie alleine in der Luft und vor allem wissen wir es auch nie, wann und wo ein Luftfahrzeug oder ein Hindernis sein kann!

 

Alleine in Hinterstoder könnte ein weiterer Nebelflug-Vorfall eine massive Beschränkung des Gleitschirmflug-Betrieb bedeuten! Und welche immense Katastrophe wäre eine Kollision jeglicher Art!  

In Hinterstoder, wird ab sofort jede Verletzung der VFR Regeln mit einem Flugverbot bedient. Zusätzlich kann es von der Zivilluftfahrtbehörde zu hohen Strafen kommen! 

 

Hiermit ein Appell an die gesamte Gleitschirmsport Gemeinschaft, diese Dringlichkeit und Ernsthaftigkeit in ein sofortiges Einhalten aller VFR Regeln umzusetzen!

 

 

LG,

Othmar Dickbauer

Landessektionsleiter OÖAeC Sektion PG/HG